Rechtliche Garantierrechte
GESETZLICHE GARANTIE
Mindestens zweijähriger Garantieschutz für in der Europäischen Union verkaufte Waren.
Verbraucher können ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen, wenn Waren mangelhaft sind, nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht wie erwartet funktionieren.
Mögliche Abhilfen sind kostenlose Reparatur oder Ersatz, Preisminderung oder Erstattung. Kontaktieren Sie den Verkäufer möglichst schnell und bewahren Sie den Kaufbeleg auf.